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Zweite Phase: Institutionalisierung von Schützengesellschaften/-gilden

Am Ende des 18. Jhdts., die zweite Phase, folgte ein Prozess der Institutionalisierung von Schützengesellschaften/-gilden, nicht zuletzt wegen der finanziellen Loslösung von der Kirche, die bis dahin Pulver, Speis und Trank der Schützen bezahlte. Nach der Aufhebung der strengsten Bestimmungen
(Böller blieben weiter verboten) wurden zB in Koppl (1792), Ebenau (1796), Anthering (1801), Plainfeld (1800), Faistenau (1804) und Henndorf (1810) lose Schützengesellschaften gegründet. Die 1476 gegründeten Jakobischützen in St. Jakob stellen in dieser
Zeit (1800) auch auf Prangerstutzen um. Die politischen Machtwechsel, die Verbote des Waffentragens im Zuge der Napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Angliederung des Erzstiftes Salzburg an das Kaiserreich Österreich beenden diesen Abschnitt im Prangerstutzenschützenwesen.

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Vereinsschild von 1886